Allgemeines Wirtschafts- und Vertragsrecht

Die allgemeine wirtschafts- und vertragsrechtliche Beratung umfasst schwerpunktmäßig Fragestellungen im allgemeinen Zivilrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Sie zielt darauf ab, den Mandanten bei seinen Entscheidungen in den Fragen des täglichen Wirtschaftslebens umfassend zu beraten, etwaige Risiken zu identifizieren und vor deren Eintritt durch entsprechende vertragliche Gestaltung zu schützen. Dabei reicht diese Beratungsleistung von der Betreuung im Tagesgeschäft, wie z.B. der Auslegung und Anwendung von Vertragsklauseln oder Geltendmachung von Forderungen bis hin zu der Verhandlung und Prüfung komplexer Vertragswerke.

Diese wirtschaftsrechtliche „Rundumbetreuung" beinhaltet die

  • rechtliche und taktische Beratung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung